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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Dortmund e.V. findest du hier .
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der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Westfalen
Bezirk Dortmund e. V.
Alle Geschlechter besitzen im DLRG-Bezirk Dortmund den gleichen Stellenwert. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit dieser Satzung wurde nur die männliche Schreibweise verwandt. Hierdurch ändert sich nichts an dem o. g. Grundsatz.
Das Stimmrecht kann nur persönlich und erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht beginnt mit Eintritt der Volljährigkeit. Wahlfunktionen in Organen des DLRG-Bezirks Dortmund können nur Mitglieder ausüben. Das aktive und passive Wahlrecht für die Jugend der DLRG im Bezirk Dortmund e. V. regelt deren Jugendordnung.
Die Bezirkstagung tritt alle drei Jahre auf Einladung des 1. Vorsitzenden oder des 2. Vorsitzenden zusammen. Eine außerordentliche Bezirkstagung ist einzuberufen, wenn der Bezirksrat oder der Vorstand dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln verlangt oder 25 % der Mitglieder dies verlangen.
Die Bezirkstagung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist und mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder vertreten ist. Sollte eine Bezirkstagung nicht beschlussfähig sein, ist innerhalb von vier Wochen eine außerordentliche Bezirkstagung einzuberufen, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Wochen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Bezirksrat wird gebildet von
Für die Behandlung von Dringlichkeitsanträgen, Beschlussfassungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Protokolle und Einsprüche hiergegen gelten die Regelungen der Bezirkstagung entsprechend. Im Übrigen wird das Verfahren durch die Geschäftsordnung der DLRG geregelt.
Der Vorstand legt zum Beginn der Wahlperiode die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest und beschließt einen Geschäftsverteilungsplan.
Die Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe sowie aller Gremien regelt die vom Präsidialrat erlassene Geschäftsordnung, soweit nicht in dieser Satzung oder einer von der Bezirkstagung beschlossenen Geschäftsordnung anders geregelt.
Finanz- und Materialwirtschaft sowie Rechnungslegung werden durch eine Wirtschaftsordnung geregelt, die vom Präsidialrat erlassen wird.
Zur Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen im Rettungsschwimmen erlässt der Präsidialrat ein Regelwerk Rettungssport. Zur Bekämpfung des Dopings erlässt der Präsidialrat aufbauend auf den Regelungen der WADA und NADA eine Anti-Doping-Ordnung. Diese Anti-Doping-Ordnung ist die Grundlage der Ahndung von Dopingverstößen und gilt nach § 4 Satz 2 der DLRG-Satzung verbindlich für alle Mitglieder der DLRG.
Der Bezirksvorstand erlässt bei Bedarf Bestimmungen, die der Durchführung dieser Satzung dienen.
Diese Satzung löst die am 4. März 1977 auf der Bezirkstagung in Dortmund beschlossene Satzung in der Fassung vom 22. November 1994 ab. Sie tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Auf der Bezirkstagung, auf der diese Satzung beschlossen wird, wird nach der Verabschiedung bereits nach der neuen Satzung gewählt.
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