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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Dortmund e.V. findest du hier .

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Ausbildung -CMAS-

DLRG-Gerätetauchschein* (CMAS*)

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens DLRG-Gerätetauchschein**) geführt werden, sicher teilnehmen können.

Zielgruppe
Interessierte am Freiwassertauchen

Inhalte

  • Ausbildungsrahmenplan „Gerätetauchschein* (CMAS*)“

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 14 Jahre (Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Voraussetzungen gemäß Anweisung für die DLRG Gerätetauchausbildungen und -prüfungen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Erfolgskontrolle und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Erfolgskontrolle sind auf dem Fragebogen angegeben.
  • Übungen (mit Grundausrüstung): 0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern). 0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose. 0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb einer Minute. 0.4 20 Minuten (Zeit-) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse. 0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche. 0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG (Drucklufttauchgerät)- Ausrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
  • 1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. 1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Prüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang. 1.2 „Wiederangeln“ des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Atemreglers. 1.3 Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.
  • 2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 2.1 Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen. 2.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen. 2.3 Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauchganges 5 Minuten Atmen aus dessen Zweitatemregler.
  • 3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 3.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis auf 5 Meter und dann langsam an die Wasseroberfläche. (Auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.) 3.2 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord. 3.3 Demonstrieren der Seitenlage und der Schocklage. 3.4 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.
  • 4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 4.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 3 Meter Tiefe. 4.2 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung. 4.3 Orientierung: Einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden)
  • 5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot, Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.

Dokumente

DLRG-Gerätetauchschein** (CMAS**)

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können.

Zielgruppe
Taucher die Interesse haben ihre Kenntnisse zu erweitern und vorhaben den Gerätetauchschein** 615 (CMAS**) zu absolvieren.

Inhalte

  • Ausbildungsrahmenplan „Gerätetauchschein ** (CMAS**)“, dieser liegt mir nicht vor

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre)
  • Voraussetzungen gemäß Anweisung für die DLRG Gerätetauchausbildungen und -prüfungen
  • DLRG-Gerätetauchschein* (CMAS*)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Erfolgskontrolle und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Erfolgskontrolle sind auf dem Fragebogen angegeben.
  • Übungen (mit Grundausrüstung): 0.1 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern). 0.2 30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose. 0.3 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser. 0.4 40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000 Metern, davon je 10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse. 0.5 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit unterschiedlichen Transportgriffen. 0.6 Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG - Ausrüstung, aber ohne DTG, aus einer Höhe von 0,5 Meter ins Wasser und Anlegen des DTG an der Wasseroberfläche.
  • 1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen. 1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird. 1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser bis auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.
  • 2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe. (Auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.) 2.2 15 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG - Ausrüstung in beliebiger Lage.
  • 3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Prüfen der eigenen Ausrüstung und der des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der Ausrüstung des Tauchpartners nach dem Tauchgang. 3.2 Vollständiges öffnen und schließen des Bleigurtes bzw. herausnehmen und wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser. 3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, anpeilen eines Punktes in etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und antauchen des Punktes in 3 bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.
  • 4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer 4.1 Vorbereiten, führen und nachbereiten des gesamten Tauchganges (unter normalen Bedingungen). Für 5 Minuten abgeben des Zweitatemreglers an einen Mittaucher (Atmung des Mittauchers aus dem Zweitatemregler). Der Mittaucher soll als „wenig erfahren“ betrachtet werden. Entsprechend muss bei der Vorbereitung, Führung und Nachbereitung gehandelt werden.
  • 5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und Tauchlehrer 5.1 Transportieren des "verunfallten" Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe auf 5 Meter Tiefe und dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord. 5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode bei der HLW. 5.3 Demonstrieren und Erläutern der Seitenlage und der Schocklage. 5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtigen Daten des "Unfalltauchganges" für den Notarzt).

Dokumente

DLRG Tauchlehrer * ( CMAS M1 )

Ausbilder für die Anfängerausbildung Gerätetauchschein * ( CMAS * ), sowie die DLRG-Fortbildungen Gerätetauchen Orientierung unter Wasser (651), Gruppenführung (652) und Nachttauchen (654)

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG/CMAS-Tauchlehrer * ( CMAS M1 )

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes für Tauchunfälle
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Weitere Voraussetzungen gemäß bundeseinheitlicher Ausbildungsvorschrift (681)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftlicher Beantwortung eines Fragebogens und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen
  • Referat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, Praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt (gem. Themenkatalog des Fachbereichs Tauchen des Präsidiums); der Bewerber muss sich auf zwei Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben
  • Demonstration der Erste Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen ein-schließlich der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme. Der Bewerber muss in der Lage sein, schnell eine Ersthelfer-Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste Hilfe-Maßnahmen durch-zuführen. Beantwortung von Fachfragen zur Anatomie, Physiologie sowie zur Tauchmedizin. Prüfer für diesen Teil sind ein Arzt und ein TaL*** .
  • Mindestens sechs qualifizierende Tauchgänge innerhalb von mindestens fünf zusammenhängenden Tagen gem. PO 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und den Richtlinien des Lizenzgebers. Inhalte der Tauchgänge: • Diverse Übungen • Konditionsübungen mit und ohne Gerät • Demonstration einer Partnerrettung mit kontrolliertem Transport aus der Tiefe an die Wasseroberfläche unter Benutzung sämtlicher Ausrüstungsteile, Notzeichen an der Oberfläche, Transport zum Ufer oder Boot (etwa 50 Meter) und an Land oder Bord, Erste Hilfe-Maßnahmen, Einleiten weiterer Maßnahmen Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss während der Tauchlehrerprüfung rechtzeitig bekannt gegeben. Die Übungen werden im Anhang Prüfungstauchgänge detailliert beschrieben.

Dokumente

DLRG Tauchlehrer ** ( CMAS M2 )

Ausbilder für die Fortgeschrittenenausbildung Gerätetauchschein ** und *** ( CMAS ** und *** ), sowie die DLRG-Fortbildungen Gerätetauchen Tauchsicherheit und Rettung (623) und Strömungstauchen (655). DLRG Tauchlehrer mit eigenem Fortbildungsnachweis Trockentauchen (656), Medizin Praxis (657) und Eistauchen (658) dürfen auch diese ausbilden.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG/CMAS-Tauchlehrer ** ( CMAS M2 )

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter 20 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes für Tauchunfälle
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Weitere Voraussetzungen gemäß bundeseinheitlicher Ausbildungsvorschrift (683)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas (gem. Themenkatalog des Fachbereichs Tauchen des Präsidiums)
  • Schriftlicher Beantwortung eines Fragebogens und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen
  • Referat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, Praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt (gem. Themenkatalog des Fachbereichs Tauchen des Präsidiums); der Bewerber muss sich auf zwei Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben
  • Demonstration der Erste Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen ein-schließlich der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme; der Bewerber muss in der Lage sein, schnell eine Ersthelfer-Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste Hilfe-Maßnahmen durch-zuführen. Beantwortung von Fachfragen zur Anatomie, Physiologie sowie zur Tauchmedizin. Prüfer für diesen Teil sind ein Arzt und ein TaL*** / Examiner.
  • Mindestens sechs qualifizierende Tauchgänge innerhalb von mindestens fünf zusammenhängenden Tagen gem. PO 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und den Richtlinien des Lizenzgebers. Inhalte der Tauchgänge: •Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen • Rettungstechniken und -management • Sicherheit an Bord • Konditionsübungen • Ausbildung von Anfängern Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss während der Tauchlehrerprüfung rechtzeitig bekannt gegeben. Die Übungen werden im Anhang Prüfungstauchgänge detailliert beschrieben.

Dokumente

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