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Lehrgänge und Kurse

BOS-Sprechfunker -digital- (PO 715) (Nr.: 2024-0016)

Status
Anmeldung nicht möglich
Zielgruppe

Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen
(einzureichen bis 29.04.2023)
  • Mindestalter 16 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG aus- und fortgebildet werden:
  • BOS-Sprechfunker -digital-
Inhalt
  • BOS Sprechfunker -digital- Ausbildungsform: Die Ausbildung erfolgte nach der aktuellen Fassung des Ausbildungskonzept BOS-Funk NRW.
Ziele

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS-Funkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).

Veranstalter
Bezirk Dortmund e.V.
Verwalter
Leitung Ausbildung (Kontakt)
Veranstaltungsort
Feuerwehr Dortmund ABZ, Seilerstr. 15, 44147 Dortmund
Termine
2 Termine insgesamt
02.03.24 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Feuerwehr Dortmund ABZ
03.03.24 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Feuerwehr Dortmund ABZ

Adresse(n):
Feuerwehr Dortmund ABZ: 44147 Dortmund, Seilerstr. 15
Meldeschluss
19.02.2024 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 24
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 20,00 € für Mitglied aus Gliederung mit einer Sondervereinbarung aus dem Bezirk Dortmund - KG Castrop-Rauxel
  • 20,00 € für Mitglied aus Gliederung mit einer Sondervereinbarung aus dem Bezirk Dortmund - KG Lünen
  • 20,00 € für Mitglied aus Gliederung mit einer Sondervereinbarung aus dem Bezirk Dortmund - OG Dortmund-Mitte
  • 10,00 € für Mitglied aus anderer Gliederung im Bezirk Dortmund
  • 30,00 € für Mitglied nicht aus dem Bezirk Dortmund
  • 40,00 € für Externe
Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Prüfungen:

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Dokumente

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