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Wachgebiet Do-Ems-Kanal

Beschreibung

Dieses Wachgebiet wird vom Bezirk Dortmund nur auf Anforderung betreut. Es umfaßt den Dortmunder Hafen mit seinen 6 Hafenbecken südlich und 2 Becken nördlich der Brücke Franziusstraße sowie den Kanalverlauf bis zum Schiffshebewerk Henrichenburg.

Gefahrenpotential

Bei diesem Wachgebiet handelt es sich um eine stark befahrene Binnenschiffahrtsstraße mit allen damit verbundenen Gefahren: Schiffsverkehr, feste und bewegliche Hafenanlagen, brackiges Wasser, rostige Spundwände u.s.w. Obwohl trotz dieser Gefahren im Sommer einige Unentwegte nicht davon abzubringen sind, in diesem Gewässer zu baden, findet wegen dem Fehlen einer stationären Wache keine permanente Betreuung dieses Wachgebietes statt.

Wachgebiet

Da es weder im Hafengebiet noch am Kanal eine feste Wachstation gibt, kommt dort der ELW zum Einsatz oder es wird ein Bezirksbus zur mobilen Wachstation umfunktioniert. Anforderungen kommen regelmäßig von den Ruderclubs Germania und Hansa sowie dem Ruderleistungszentrum des DRV (hier trainiert unter Anderem der „Deutschland-Achter“), die ihre Bootshäuser am Kanal in der Nähe des Fredenbaumparks haben. Die Mengeder Ferienspiele finden seit Jahren ebenfalls zum Teil auf dem Kanal statt. Darüber hinaus gibt es sporadisch Sonderveranstaltungen, die zu betreuen sind, wie z.B. die Hafentage. Slipmöglichkeiten gibt es nur im Sporthafen Groppenbruch und im Unterwasser der alten Schachtschleuse Henrichenburg, darüber hinaus existieren mehrere Möglichkeiten, Boote zu kranen: z.B. einen Elektrokran bis 1000 kg an den Bootshäusern der Ruderclubs. Außerdem ist uns das THW mit seinem Kranfahrzeug und die Firma Rhenus mit ihren Erzkränen im Industriehafen schon mehrfach behilflich gewesen. Für diese Einsätze gibt es keine festen Materialzuteilungen, sie richten sich immer nach den jeweiligen Gegebenheiten. Eine frühzeitige Anforderung ist deshalb sehr von Vorteil.

Rechtliche Bestimmungen

Das Hafengebiet gehört der Hafengesellschaft, der Kanal ist eine Wasserstraße des Bundes. Auf beiden gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), im Hafengebiet gibt es weitere Auflagen und Einschränkungen durch die Hafengesellschaft. Da alle unsere Boote über Standerbriefe verfügen, dürfen sie auch auf diesen Gewässern ohne weitere Genehmigungen eingesetzt werden.

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